Konzept

Konzept „Mittendrin – Gemeinsam leben für Alle e.V.“ (Stand November 2023)

1.            Hintergrund des Konzeptes
2.            Zielsetzung/Fundament
3.            Zielgruppe
4.            Wohnform
5.            Betreuungs- und Förderkonzept
6.            Zusammenarbeit mit anderen Rehaträgern/Vernetzung ins Versorgungssystem
7.            Finanzierung

1.    Hintergrund des Konzepts

Nach langer Planungsphase hat sich im Herbst 2007 der Verein „Mittendrin – Gemeinsam leben für Alle e.V.“ gegründet. Entstanden ist dieser Verein aus dem Arbeitskreis „Eine Schule für Alle und mehr“, der sich schon seit über 10 Jahren für die Inklusion und Integration geistig behinderter Kinder und Jugendlicher in allen Bereichen des Lebens (Schule, Freizeit, Beruf, Wohnen und Leben) einsetzte.

Ausgangspunkt aller Initiativen des Vereins ist die Überzeugung, dass jeder Mensch auf Grund seiner Einzigartigkeit und Bedeutung für die Familie und Gemeinschaft bzw. Gesellschaft wertvoll und lebenswert ist.

  • Der „Wert“ des Menschen ist dabei unabhängig von seinen Fähigkeiten, seiner Nutzbarkeit und ökonomischen Berechnungen. In einer Gemeinschaft hat jedes Mitglied einen wichtigen Anteil an der Gestaltung und dem Leben der Gruppe. Dieser ist unabhängig vom Grad der Eigenaktivität und der aktiven Übernahme von Aufgaben. Auch auf Grund ihrer schweren Behinderung eher passiv wirkende Menschen prägen eine Gemeinschaft durch Zeichen von Wohlbefinden, Unmut, Ruhe, Abwehr von Hektik und vieles mehr und. Sie gestalten dadurch eine Gemeinschaft aktiv und schaffen Möglichkeiten zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit, entsprechend der Auffassung von Martin Buber, dass der Mensch am Du zum Ich wird.
  • Wir wollen unseren inzwischen erwachsenen Kindern größtmögliche Selbstbestimmung in sozialer Integration und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen mit einer Geistigen Behinderung sind dabei Grundlage aller Maßnahmen.
  • Für viele junge Menschen mit Behinderung fehlt es an integrativem Lebens- und Wohnraum und auch auf sie speziell ausgerichtete Arbeitsmöglichkeiten in unserer Region. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Schwerst-Mehrfachbehinderungen. Die von uns angestrebte Integration ist auf das Lebensumfeld Georgsmarienhütte und Bad Laer ausgerichtet.

2.    Zielsetzung

Ziel des Vereins ist es, ein alternatives Wohnangebot für Menschen mit Geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung zu schaffen, um das Recht eines jeden Menschen auf individuelle Gestaltung seines Wohn- und Lebensraums zu sichern.

Alle Maßnahmen beruhen auf folgenden Prinzipien:

  • sich wohl fühlen, zu Hause sein
  • Verwirklichung des individuellen Lebensglücks
  • Aufbau und Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen
  • Selbstbestimmung und Teilhabe
  • Ermöglichung lebenslangen Lernens
  • Selbstentfaltung nach eigenem Interesse und Neigungen
  • Angstfreiheit und Akzeptanz

Dies wird verwirklicht durch die Schaffung eines alternativen, umfassenden und bedarfsgerechten individuell geprägten Angebotes, egal ob ambulant, teilstationär oder stationär.

3.    Zielgruppe

Der Verein unterstützt bei der Verwirklichung Menschen mit Geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung ein unbefristetes, lebenslanges Wohnangebot bieten. Dieses Projekt versteht sich bewusst als Ergänzung zu bestehenden Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung.

Angesprochene Zielgruppe sind erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung oder Mehrfachbehinderung (auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch), die in GM-Hütte oder Bad Laer ein Wohnangebot in bekannter Umgebung suchen.

Aus dem integrativen Ansatz ergibt sich:

Der Anteil der schwer-mehrfach-behinderten Menschen sollte 1/5 der Bewohnerzahl nicht überschreiten.

4.    Wohnformen

Jeder Mensch hat Anspruch und Recht auf individuelle Lebensführung, Selbstbestimmung und Teilnahme am Leben der Gesellschaft. Deshalb wollen wir den Bewohnern in allen Bereichen des täglichen Lebens Gestaltungsmöglichkeiten und Hilfe zur selbständigen Lebensführung bieten:

  • wirtschaftliche Versorgung
  • Gestaltung der Freizeit innerhalb und außerhalb des Wohnheims
  • Wahrnehmung sozialer Kontakte
  • bedarfsgerechte, flexible Nutzung von unterstützender Pflege
  • Wahl der Intimpartner und die Art des Umgangs
  • Wahrnehmung des Hausrechts und aller weiteren mit dem Wohnen verbundener Rechte.

So kann eine Versorgung in häuslicher Nähe ohne lange Fahrtwege ermöglicht werden. Ein klarer Lebensmittelpunkt mit großer struktureller Klarheit und Überschaubarkeit ist so vorhanden. Ebenso kann größtmögliche Mobilität ohne erhöhte Schwierigkeiten der Beförderung erreicht werden (z.B. zu Fuß / mit dem Rollstuhl/ mit dem Fahrrad).

Die Bewohner sollen die Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Wohnformen haben:

  • in Wohngemeinschaft bzw. Wohngruppe:
    • Die Bewohner werden in Einzelzimmern untergebracht. Im eigenen Zimmer kann sich der Bewohner bewusst vom Gruppenleben zurückziehen. Das eigene Zimmer ist Hoheitsgebiet des jeweiligen Bewohners und gewährt ihm Privatsphäre.
  • Wohneinheiten für zwei Personen.
    • Diese Unterbringung ermöglicht Paaren oder befreundeten Personen das Wohnen in einer Kleinstgemeinschaft. Es muss die Möglichkeit der Eigenversorgung geben.
  • Einzelwohnung
    • Die Bewohner wohnen individuell, können aber am Leben der gesamten Hausgemeinschaft teilnehmen und an den verschiedenen Unterstützungssystemen teilhaben.

Standort der Angebote

Da unser Konzept auf eine langfristige, ganzheitliche Inklusion und Integration abzielt, müssen die Lebensbereiche Arbeit, Wohnen und Freizeit eng vernetzt sein. Deshalb muss das Wohnangebot möglichst ortsnah und zentral liegen. Ortsnah vernetzte Wohn-, Arbeits- und Freizeitangebote sind eine klar strukturierte Hilfe, die  den Menschen mit Behinderungen eine Überschaubarkeit ermöglicht und so Selbstbestimmung  und Teilhabe erleichtert. Z. B. können dann Arbeits- und  Einkaufsmöglichkeiten und bestehende Freizeit- und Kulturangebote in der Gemeinde mit dem Rad, zu Fuß oder im Rollstuhl ohne großen Zeitaufwand genutzt werden.

5.    Betreuungs- und Förderkonzept

Die Zielsetzung des Betreuungs- und Förderkonzeptes ist die Sicherung des individuellen Lebensglücks, das Wohlfühlen in einer häuslichen Umgebung und die größtmöglichste Selbstbestimmung und Teilhabe der Bewohner am Leben in der Gemeinschaft.

Dies wird gewährleistet durch die Zusammenarbeit von Bewohnern, Eltern und gesetzlichen Betreuern, sozialer Unterstützungssysteme wie Nachbarschaftshilfe und Fördervereine.

  • Pflege
    • Bewohner der Hausgemeinschaft nutzen nach individuellem Bedarf  Pflegeangebote innerhalb der Einrichtung.
  • Freizeitgestaltung
    • Es ist uns wichtig, dass einerseits die Bewohner in bestehende Freizeitangebote und Strukturen der Gemeinde integriert werden, andererseits aber auch, dass   eigene Freizeit- und Kulturangebote für die Bevölkerung der Gemeinde und darüber hinaus entwickelt werden können (individuelle Teilnahme, eigene Angebote für die Öffentlichkeit wie Cafe oder Freizeittreff)
  • Tagesstrukturierende Angebote
    • Arbeit ist für die meisten Menschen eine sinnvolle tagesstrukturierende Maßnahme. Hier können sie ihre Begabungen und Interessen einbringen und sich selbst verwirklichen. In der Arbeit erfahren die Menschen gesellschaftliche Anerkennung und verdienen zudem ihr eigenes Geld. Als tagesstrukturierendes Angebot ist die Produktivität der Tätigkeit unerheblich.

6.    Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern/Vernetzung im Versorgungssystem

Kleine Wohn- und Beschäftigungseinrichtungen sind nicht immer in der Lage, ein umfassendes Angebot für alle Bewohner vorzuhalten.

Der Verein strebt eine Zusammenarbeit mit anderen regionalen Trägern der Behindertenhilfe an zum Wohle ihrer Bewohner.

7.    Finanzierung

Die Unterbringungs- und Betreuungskosten sind im Rahmen einer Leistungsvereinbarung zwischen dem überörtlichen Kostenträger und dem Verein als Träger der Maßnahme entsprechend der Rahmenvereinbarung zu finanzieren. Trägerübergreifendes persönliches Budget